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   BVerwG, 13.07.2017 - 2 B 35.17   

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https://dejure.org/2017,28241
BVerwG, 13.07.2017 - 2 B 35.17 (https://dejure.org/2017,28241)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.2017 - 2 B 35.17 (https://dejure.org/2017,28241)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 2 B 35.17 (https://dejure.org/2017,28241)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes; Überzeugtheit des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit des ...

  • rewis.io

    Keine Anwendung der besonderen Altersgrenze für Polizeivollzugs- und Feuerwehrbeamte auch auf Gerichtsvollzieher; Verfassungsmäßigkeit der Differenzierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes; Überzeugtheit des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit des ...

  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes; Überzeugtheit des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09

    Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog.

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 2 B 35.17
    Das vorlegende Gericht muss die für diese Überzeugung maßgeblichen Erwägungen gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Vorlagebeschluss nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Mai 1963 - 2 BvL 8/63 - BVerfGE 16, 82 , vom 10. Mai 1988 - 1 BvL 8/82, 1 BvL 9/82 - BVerfGE 78, 165 und vom 1. April 2014 - 2 BvL 2/09 - BVerfGE 136, 127 Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 2 B 35.17
    Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer Weiterentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (stRspr, BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961 - 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 2 B 35.17
    Das vorlegende Gericht muss die für diese Überzeugung maßgeblichen Erwägungen gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Vorlagebeschluss nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Mai 1963 - 2 BvL 8/63 - BVerfGE 16, 82 , vom 10. Mai 1988 - 1 BvL 8/82, 1 BvL 9/82 - BVerfGE 78, 165 und vom 1. April 2014 - 2 BvL 2/09 - BVerfGE 136, 127 Rn. 45 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/63

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 13.07.2017 - 2 B 35.17
    Das vorlegende Gericht muss die für diese Überzeugung maßgeblichen Erwägungen gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Vorlagebeschluss nachvollziehbar und erschöpfend darlegen (BVerfG, Beschlüsse vom 7. Mai 1963 - 2 BvL 8/63 - BVerfGE 16, 82 , vom 10. Mai 1988 - 1 BvL 8/82, 1 BvL 9/82 - BVerfGE 78, 165 und vom 1. April 2014 - 2 BvL 2/09 - BVerfGE 136, 127 Rn. 45 m.w.N.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 31.01.2019 - 1 VB 51/17

    Zur Ruhestandsaltersgrenze von Gerichtsvollziehern - Nichteinbeziehung von

    Mit Beschluss vom 13. Juli 2017 (2 B 35.17) wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zurück.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2018 - 3 A 1828/16

    Widerspruch eines Hochschulprofessors gegen die Anrechnung der Erhöhung des

    vgl. zu solchen Fällen: BVerwG, Beschlüsse vom 19.7.2017 - 2 KSt 1.17 (2 C 29.15) -, juris, Rn. 4 ff., und vom 13.7.2017 - 2 B 35.17 -, juris, Rn. 10.

    Namentlich kann der Streitwert in Fällen der vorliegenden Art nicht konkret nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG berechnet werden (so aber nunmehr BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 2 B 35/17 -, juris, Rn. 10, und vom 19. Juli 2017 - 2 KSt 1.17 -, juris, jeweils ohne Auseinandersetzung mit den bisher von ihm angeführten Argumenten; im Ergebnis wie hier: OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - 3 A 2032/16 -, juris, Rn. 21 bis 25).

  • VGH Hessen, 05.12.2019 - 2 C 1823/15

    Vorerst kein Neubau der Ortsumgehung Lampertheim-Rosengarten im Zuge der B 47

    e) Die von den Klägern für ihre Auffassung angeführten Aspekte geben dem erkennenden Senat indes nicht die erforderliche Überzeugungsgewissheit , die er gewinnen müsste, um das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 80 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 2 B 35.17 -, zit. nach juris Rn. 8 m. w. N.).

    Mit den Vorgaben des Grundgesetzes wäre es unvereinbar, den erkennenden Senat bereits dann zur Aussetzung des Verfahrens und zur Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG als verpflichtet oder auch nur als berechtigt anzusehen, wenn er selbst von der Verfassungsmäßigkeit des Fernstraßenausbaugesetzes und des hierzu als Anlage beschlossenen Bedarfsplans für Bundesfernstraßen ausgeht und die Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes - wie hier von den Klägern - lediglich von einem Beteiligten im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 2 B 35.17 -, zit. nach juris Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2017 - 4 S 926/16

    Europarechts -und Verfassungskonformität der Besoldung von Richtern nach

    Da der Senat auch an der Verfassungsmäßigkeit der hier anwendbaren Richterbesoldungsregelungen keine Zweifel hegt, scheidet sowohl die beantragte konkrete Normenkontrolle gemäß Art. 100 Abs. 1 GG beim Bundesverfassungsgericht als auch die Einholung einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg gemäß § 51 VerfGHG von vorneherein aus (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.07.2017 - 2 B 35.17 -, Juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2018 - 1 A 2411/15

    Berücksichtigung von Zeiten in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis als

    Namentlich kann der Streitwert in Fällen der vorliegenden Art nicht konkret nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG berechnet werden (so aber nunmehr BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2017 - 2 B 35/17 -, juris, Rn. 10, und vom 19. Juli 2017 - 2 KSt 1.17 -, juris, jeweils ohne Auseinandersetzung mit den bisher von ihm angeführten Argumenten; im Ergebnis wie hier: OVG NRW, Beschluss vom 8. Dezember 2017 - 3 A 2032/16 -, juris, Rn. 21 bis 25).
  • OVG Thüringen, 20.08.2018 - 2 KO 301/16

    Verwendungszulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens - hier

    Der Kläger erstrebt nicht unmittelbar eine "wiederkehrende Leistung" im Sinne dieser Vorschrift (vgl. zu solchen Fällen: BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juli 2017 - 2 KSt 1.17 (2 C 29.15) - und vom 13. Juli 2017 - 2 B 35.17 - jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - 1 A 227/18
    Namentlich kann der Streitwert in Fällen der vorliegenden Art nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht allerdings in jüngerer Zeit - jeweils ohne Auseinandersetzung mit den bisher von ihm angeführten Argumenten - entschieden hat, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Juli 2017- 2 B 35/17 -, juris, Rn. 10, vom 19. Juli 2017- 2 KSt 1.17 -, juris, Rn. 4 ff., und vom 6. November 2018 - 2 B 10.18 -, juris, Rn. 21; dem folgend: Schl.-H. OVG, Beschluss vom 26. Januar 2017- 2 O 21/16 -, juris, Rn. 6, Sächs. OVG, Urteil vom 20. März 2018 - 2 A 168/16 -, juris, Rn. 43, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Februar 2019- 4 S 861/18 -, und Hess. VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2017 - 1 E 1341/17 -, juris, Rn. 6 ff., konkret nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG berechnet werden.
  • OVG Thüringen, 14.06.2018 - 2 ZKO 683/16

    Anspruch eines/r Regelschullehrers/in im Eingangsamt der Laufbahn des gehobenen

    Der Kläger erstrebt nicht unmittelbar eine "wiederkehrende Leistung" im Sinne dieser Vorschrift (vgl. zu solchen Fällen: BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juli 2017 - 2 KSt 1.17 (2 C 29.15) - und vom 13. Juli 2017 - 2 B 35.17 -; jeweils Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2017 - 3 A 1215/15

    Darlegen des Zulassungsgrundes für die Gewährung von Witwengeld i.R.e.

    vgl. zu solchen Fällen: BVerwG, Beschlüsse vom 19. Juli 2017 - 2 KSt 1.17 (2 C 29.15) -, juris, Rdn. 4 ff., und vom 13. Juli 2017 - 2 B 35.17 -, juris, Rdn. 10.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2017 - 3 A 2032/16

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit;

    vgl. zu solchen Fällen: BVerwG, Beschlüsse vom 19.7.2017 - 2 KSt 1.17 (2 C 29.15) -, juris, Rn. 4 ff., und vom 13.7.2017 - 2 B 35.17 -, juris, Rn. 10.
  • OVG Bremen, 17.10.2018 - 2 LB 105/18

    Altersgrenze - besondere Altersgrenze; Justizvollzugsdienstunfähigkeit;

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